Waren-Klassifizierung - Nichtlebensmittel
Bei Nichtlebensmitteln stellt sich nicht die Frage, ob der Verzehr zulässig ist oder nicht, so dass ausschließlich auf "rituelle Reinheit" [tahara] geprüft werden muss. Dieses umfasst die "rituelle Reinheit" aller Rohstoffe, die im Produktionsprozess keiner chemischen Umwandlung [istihala] unterliegen, aller Reinigungsmittel der Produktionsanlagen, der in den Produktionsanlagen eingesetzten Mittel und Hilfsmittel und aller Gegenstände oder Personen, die in direkten Hautkontakt mit der Ware kommen, sowie dem Verpackungsmaterial.
Im Rahmen einer Produktionsbesichtigung wird darauf geachtet, dass nicht andere rituelle Unreinheit bewirkenden Faktoren auftreten können. Im Falle des Auftreten von Unreinheitsfaktoren wird das Unternehmen beraten, wie diese Faktoren verhindert werden können.
Die Überprüfung dieser Waren gilt als die am geringsten aufwendige und wird daher in die Kostenkategorie 1 eingestuft.
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