AGB und Zertifizierungsrichtlinien für das Halal-Zertifikat
Anbieter des Halal-Zertifikates ist die
m-haditec GmbH
Zum Huchtinger Bahnhof 31
28259 Bremen
- im Folgenden " m-haditec GmbH" genannt -
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der m-haditec GmbH, Zum Huchtinger Bahnhof 31, 28259 Bremen
für die Halal Zertifizierung im Verkehr zwischen Unternehmern
1. Allgemeine Bestimmungen
a) Für die Beauftragung zur Überprüfung und gegebenenfalls anschließenden Zertifizierung eines
Produktes mit dem Halal-Zertifikat durch die m-haditec GmbH (im Folgenden – Auftragnehmer)
und ihrer Kunden (im Folgenden – Auftraggeber), gelten ausschließlich die folgenden
AGB in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages, sowie die gesondert
gedruckten Zertifizierungsrichtlinien (ZRL).
b) Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn, dass deren Einbindung
ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
a) Gegenstand des Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zur
Überprüfung eines bestimmten und durch den Auftraggeber zu bestimmenden Produktes oder
einer Produktgruppe, auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung des Halal-Zertifikates,
anhand der durch den Auftragnehmer festgelegten ZRL, in der zum Zeitpunkt der Erteilung
des Auftrags jeweils gültigen Form.
b) Soweit alle Voraussetzungen der ZRL durch den Auftraggeber und das Produkt erfüllt werden,
erteilt der Auftragnehmer die Zertifizierung des Produkts.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind frei bleibend. Der Auftraggeber gibt mit seiner Beauftragung
ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertragsschluss kommt jedoch
erst mit der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch den Auftragnehmer zustande.
4. Abtretung, Pfändung, Aufrechnung
a) Die Abtretung oder Verpfändung von dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden
Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschlossen,
sofern der Auftraggeber nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung
nachweist.
b) Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte
Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist oder sie sich aus dem Vertrag
selbst ergibt.
5. Haftungsausschluss
a) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Dieser Ausschluss gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend
macht.
b) Von dem unter a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss
ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
c) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
6. Schlussbestimmungen
a) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer
und dem Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern es sich bei dem Auftraggeber um
einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt.
c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Zertifizierungsrichtlinien (ZRL) für das Halal-Zertifikat
der m-haditec GmbH, Zum Huchtinger Bahnhof 31, 28259 Bremen
1. Inhalt des Halal-Zertifikats
a) Das Halal-Zertifikat wird für eine aus islamischer Sicht einwandfreie und erlaubte („halal“) Beschaffenheit
von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern erteilt. Dabei erfolgt die
Zertifizierung nach einer sachgerechten Prüfung sämtlicher Inhaltsstoffe der zu prüfenden Ware
und Besichtigung der Produktionsstätten nach islamisch religiösen Gesichtspunkten anhand der
Rechtsgutachten des Imam Khamenei, welche den weltweit gängigen Halal-Regeln entspricht
bzw. diese übertrifft. Teilzertifizierungen werden nicht durchgeführt. Eine gesundheitliche Begutachtung
findet nicht statt.
b) Das Halal-Zertifikat wird nur für Waren verliehen, deren Inhalt und Beschaffenheit zum Zeitpunkt
der Zertifizierung den Vergaberichtlinien entsprechen und im Vergabezeitraum absehbar entsprechen
werden.
c) Die Prüfung der Waren des Kunden wird ausschließlich anhand der ZRL im Sinne des unter a)
bezeichneten Rechtsgutachtens durchgeführt. Entspricht die Ware dabei nicht den strengen Anforderungen,
wird die Zertifizierung nur unter Hinweis auf die ZRL abgelehnt.
2. Prozess der Zertifizierung, Gültigkeit des Zertifikats
a) Nach Antragstellung durch den Auftraggeber, wird diesem durch den Auftragnehmer ein Fragenkatalog
zu der zu zertifizierenden Ware übersandt (wahlweise per E-Mail oder Fax). Dieser ist
von dem Auftraggeber wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.
b) Nach Rücksendung und Vorabprüfung des Fragebogens wird die Betriebsstätte durch den Auftragnehmer
im Beisein des Auftraggebers besichtigt, eine Schulung durchgeführt und auf die
Übereinstimmung der ZRL hin überprüft.
c) Es erfolgt die Zertifizierung des geprüften Produkts durch den Auftragnehmer für ein (1) Jahr, soweit
keine der unter 4. bezeichneten Ausschlussgründe vorliegen.
Das Originalzertifikat wird dem Auftraggeber in fünffacher Ausfertigung gleichzeitig mit einer digitalen
Version des Zertifikat Logos übergeben, welches für die zertifizierte Ware verwendet werden
darf. Hierfür wird dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für
die Verwendung des Logos auf der zertifizierten Ware eingeräumt.
Auf Wunsch erfolgt zudem eine Werbung für die Ware bzw. das Unternehmen auf der Internetseite
des Auftragnehmers, bei Messeauftritten und unter Muslim-Firmen.
d) Eine Verlängerung des Zertifikats um jeweils ein (1) weiteres Jahr erfolgt auf Antrag durch den
Auftraggeber. Für eine Verlängerung (insbesondere bei Lebensmitteln) ist eine weitere kostenpflichtige
Betriebsbesichtigung erforderlich, sowie eine Überprüfung der Warenzusammensetzung
anhand der ZRL.
3. Informationspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Inhaltsstoffe des zu zertifizierenden Produktes wahrheitsgemäß
und vollständig anzugeben.
b) Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet Änderungen in der Zusammensetzung des zertifizierten Produkts
und Änderungen im Herstellungsprozess unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen und das
Zertifikat bis zur erneuten Freigabe durch den Auftragnehmer nicht weiter zu verwenden. Sofern die
Änderung eine erneute Überprüfung der Zusammensetzung oder der Produktionsstätte notwendig
macht, so hat der Auftraggeber die diesbezüglichen Kosten zu tragen.
4. Ausschluss- und Widerrufsgründe, Vergabevorbehalt
a) Der Zertifizierungsantrag ist unvollständig.
b) Das Produkt entspricht nicht oder nicht mehr den ZRL.
c) Das Produkt oder sonstige Waren des Auftraggebers verstoßen gegen Sitten- oder Anstandsgebote.
d) Missbrauch des Zertifikats zu anderen als den genehmigten Zwecken.
5. Folgen des Widerrufs der Zertifizierung, Ablauf der Zertifizierung
a) Nach Bekanntgabe des Widerrufs hat der Auftraggeber die weitere Verwendung des Zertifikats unverzüglich
zu unterlassen und die ihm zur Einbindung des Zertifikats überlassenen Daten zu vernichten.
Dies gilt dies auch für den Fall, dass die Vertragslaufzeit nicht verlängert wird.
b) Wird die Zertifizierung aus Gründen widerrufen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, so erfolgt
keine Erstattung der Zertifizierungskosten.
6. Anerkennung des Zertifikats
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass das von ihm erteilte Zertifikat weltweit anerkannt
wird, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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